Viele Sprichwörter haben Pflanzen oder Tiere zum Inhalt. So auch die Redewendung mit dem Hund, die (wie die bereits erwähnten Krokodilstränen) aus dem Mittelalter stammt. Was genau ist gemeint, wenn man sagt, jemand sei auf den Hund gekommen?
Fest steht: Meine Mutter meint das Sprichwort nicht und auch von der Schwägerin ist hier nicht die Rede. Zwar besitzt die eine seit Kürzerem einen kringelschwänzigen Mops und die andere einen lebhaften Pinscher, aber an Hunde aus Fleisch und Blut mit Fell und Pfoten dachten die Menschen im Mittelalter bei dem Spruch nicht. Vielmehr war gemeint, dass jemand kein Geld mehr besitzt. Heute würde man sagen: Die Person ist pleite.
Der Wächter in der Truhe
Und was haben Hund und Geld miteinander zu tun? Früher bewahrte man Geld und andere wertvolle Gegenstände in Truhen auf. Um auf die Schätze achtzugeben und als Mahnung vor Verschwendung schnitzte oder malte man auf den Boden der Truhe einen Hund. Hatte man nun so viel ausgegeben, dass der Boden der Truhe sichtbar wurde, war man auf den sprichwörtlichen Hund gekommen.
Vor den Karren gespannt
Eine andere Deutung der Redewendung stammt aus der Zeit um 1900. Dort wurde sie benutzt, um auf einen gesellschaftlichen Abstieg hinzuweisen. Wer zu arm war, um sich ein Pferd oder einen Esel leisten zu können, die den Karren zogen, konnte nur noch auf den Hund als Zugtier zurückgreifen, wenn er nicht selbst ziehen wollte. Auch die umgekehrte Deutung, vom sozialen Aufstieg, existiert. Aus dem Blickwinkel desjenigen, der seinen Wagen bisher selbst zog, ist das nur folgerichtig.
Hundekarren waren nicht nur in ländlichen Gegenden ein alltägliches Bild. Sie waren so weit verbreitet, dass es eigens für sie polizeiliche Verordnungen gab. So regelt ein Gesetz von 1850 beispielsweise, dass die Hunde einen geeigneten Maulkorb tragen mussten und der Hundekarren nicht auf Fußwegen fahren durfte. Jede Region hatte eine auf ihre Bedürfnisse angepasste Regelung. Fast immer findet sich aber ein Passus, in dem explizit auf das Wohl des Tieres eingegangen wird. Zum Beispiel in einer Verordnung von 1897, die vorschreibt, dass auf dem Hundekarren Trinkwasser und bei kalter Witterung eine warme Unterlage für den Zughund mitzuführen sind.
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17. März 2018 um 13:43
Deine Webseite gefällt mir. Ich habe wieder einiges gelernt und komme bestimmt mal wieder. Schöne Grüsse aus Osnabrück